Das kluge Testament – kein Streit in der Familie

Das kluge Testament – kein Streit in der Familie

Die meisten Menschen wissen, wie wichtig es ist, Regelungen für „die Zeit danach“ zu treffen und sie wissen auch meistens genau, was sie regeln wollen. Es gibt viele Ratschläge in allgemein zugänglichen Ratgebern, im Internet etc.
Wenn man sich schon zur Abfassung einer letztwilligen Verfügung entschlossen hat, dann will man wirklich alles in seiner Macht stehende tun, um im Ernstfall den Partner, die Kinder/ Tiere gut versorgt zurücklassen zu können und/ oder sein Vermögen einem guten Zweck zuzuführen. Eben dieses beruhigende Gefühl, dass, wie es früher auf dem Land hieß, man „sein Feld bestellt hat“. Denn zu dem Verlust, der eintritt, sollte nicht noch eine Auseinandersetzung mit den Angehörigen um das Erbe kommen.
Aus der Praxis der Erbstreitigkeiten: Ehegatten setzen sich häufig gegenseitig zu Erben ein, z.B. nach „Musterentwürfen“ eines sog. „Berliner Testamentes“ (das es so im Gesetz schon gar nicht mehr gibt!). Der Wunsch ist, dass der Andere gesichert ist und zum Verlust des Gatten nicht noch eine Erbauseinandersetzung mit den Kindern kommt. Ein verständlicher Wunsch. Dabei wird zum Teil nicht beachtet, dass Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch haben. Das bedeutet, dieser Geldanspruch m u s s auf jeden Fall berücksichtigt werden. Es ist allerdings möglich, durch entsprechende Klauseln zu bestimmen, dass zumindest nach dem Tode des Erstversterbenden keine Forderungen dieser Art gestellt werden. Sonst kann es nicht nur zu Streit in der Familie, sondern auch zu finanziellen Engpässen kommen.
Für den Fall, dass Ehegatten sich gegenseitig einsetzen wollen, ist es von grundlegender Bedeutung, ob Formulierungen gewählt werden, die eine strenge und absolute Wechselbezüglichkeit beinhalten. Die Ehepartner können grundsätzlich entscheiden, ob nach dem Tode des Einen der Andere frei über das Vermögen und andere Regelungen bestimmen kann, etwa auch erneut testieren, oder hingegen streng an die gemeinsam getroffene Regelung gebunden ist. Sehr zum Entsetzen des Ehegatten. Es ist nicht mehr möglich, der Tatsache, dass sich in der Familie, meist von Seiten der Schwiegerkinder und deren Familien, keiner mehr gekümmert hat, auch testamentarisch Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Streitpunkt sind fehlende Einsetzungen von Ersatzerben, für den Fall, dass beispielsweise unser Sohn/ unsere Tochter vor uns versterben sollte. Wir machen es unseren Lieben auch einfacher, wenn wir die Frage einer Organ- und/ oder Gewebeentnahme ausdrücklich verneinen oder bejahen. So wie Sie an Ihre liebsten nächsten Angehörigen denken, so kann dies auch für Ihre Haustiere gelten, die Ihnen ans Herz gewachsen sind. Auch hier ist jede Regelung möglich. Wichtig ist nur, dass sie Beizeiten getroffen wird.
Es kann – fast – alles geregelt werden, was jemand möchte. Wichtig ist, wie gesagt, dass eine klare und damit rechtswirksame Formulierung gewählt wird. Denn: wer unklar formuliert und/ oder die Form nicht beachtet, braucht in aller Regel gar kein Testament zu machen.
Sie wollen Geld sparen? Dann lassen Sie sich durch eine/n spezialisierte/n Anwältin/ Anwalt beraten und den Text entwerfen.

Testament, Erbvertrag, Schenkung

Die meisten Menschen machen kein Testament. Sie denken „das hat noch Zeit“. Es sind über 70% der Menschen in Deutschland, die so denken. Und zwar so lange, bis keine Zeit mehr dafür ist. In diesem Falle regelt der Staat, wer das Hab und Gut erben wird: Im Bürgerlichen Gesetzbeuch, Buch 5 ist genau festgelegt, in welcher Reihenfolge wer wie viel erbt.
In manchen Fällen erbt der Staat allerdings gleich selbst. Wie gesagt, wenn kein Testament vorliegt.
Durch ein Testament kann und soll vermieden werden, dass Streit unter den Erben entsteht, sondern dass der Nachlass so verteilt wird, wie es sich der später Versterbende vorgestellt und gewünscht hat. Streit entsteht häufig dadurch, dass die meisten Erbfälle in eine Art „Zwangsgemeinschaft“ münden, also eine Erbengemeinschaft aus zwei oder mehr Hinterbliebenen. Ohne Testament heißt das: Allen gehört alles. Und so müssen sich alle drüber einig werden, wie sie das Erbe verteilen. Dabei geht es buchstäblich um Alles. Vermögen und Schulden gehen als Ganzes, d.h. ungeteilt, auf die Gruppe der Erbengemeinschaft über. Der gesamte Nachlass, vom Grundstück bis zur Kaffeekanne, gehört allen Erben gemeinsam und sie können darüber auch nur gemeinschaftlich verfügen.
Keine andere Gruppe streitet sich so heftig, so lang andauernd und so häufig wie Erben. In den meisten Fällen hängt es damit zusammen, dass ein Testament fehlt. Oder dass in einem privatschriftlichen Testament keine klaren Verfügungen getroffen werden. Wer ein Testament verfasst, kann beispielsweise festlegen, wie die Erben den Nachlass verteilen sollen. In diesem Falle kann eine Teilungsanordnung getroffen werden; das hilft, Streitereien zu vermeiden. Streit entsteht auch dann, wenn in einem selbstverfassten Testament die gesetzliche Erbfolge nicht beachtet ist, besonders wenn ein Pflichtteilsanspruch übersehen wurde. Den nahen Angehörigen – Kindern und Ehepartnern – steht vom Gesetz her ein Pflichtteil zu, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Auch die Enkel oder sogar die Eltern können unter Umständen noch einen Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte von dem, was der gesetzliche Erbe ohne Testament bekommen hätte. Der Pflichtteil muss dann in Geld ausgezahlt werden. Dies führt häufig nicht nur zu Streit, sonder oft zu einer echten finanziellen Notlage: So z.B., wenn eine Immobilie zwangsverkauft werden muss, weil der Erbe, beispielsweise ein Kind aus der ersten Ehe des nun Verstorbenen, den Pflichtteilsanspruch nicht zahlen kann. Gerade diese Immobilien, in den meisten Fällen der einzige werthaltige Besitz, sind dazu gedacht gewesen, die finanzielle Alterssicherung darzustellen.
Auch in diesen Fällen kann durch eine fachkundige Beratung und ein entsprechendes Testament oder einen Erbvertrag vieles Beizeiten geregelt werden.
Schenken statt Vererben: Wenn man Einfluss darauf nehmen möchte, wer was von seinem Vermögen erhalten soll, kann Teile davon noch zu Lebzeiten verschenken. Diese Möglichkeit wird auch genutzt, um den Angehörigen im Falle der Erbschaft eine möglicherweise hohe Steuerlast zu ersparen – ein wichtiger Punkt für Unverheiratete und eingetragene Lebenspartner. Bekannt ist dieses Modell bei Grundstücken, Immobilien insgesamt. Es ist aber genauso möglich und wird auch so gehandhabt, das bewegliche Vermögen, also angefangen vom Pkw, Mobiliar, Gemälde, Schmuck etc. Beizeiten zu verschenken und sich daran das volle Nutzungsrecht zu erhalten.

Regeln SIE Ihr Erbe, bevor es ANDERE tun

Sie arbeiten ein Leben lang. Sie wägen jede größere Anschaffung ab und pflegen, was Ihnen lieb und teuer ist. Warum sollte Ihnen egal sein, was nach Ihrem Tod damit geschieht? Doch ohne ein rechtmäßiges Testament kommt es neben der Trauer um den Verstorbenen häufig auch noch zum Streit unter den Hinterbliebenen – ganz gleich, ob es um ein großes Vermögen, eine Villa am See oder um Omas Familienring geht. Deshalb : Regeln Sie ihr Erbe, bevor es andere tun. Durch rechtzeitige Vorsorge mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich und Ihren Angehörigen Ärger und auch Kosten sparen.
In Deutschland werden jedes Jahr bis ca. 150 Milliarden Euro vererbt. Doch fehlt der letzte Wille, wird häufig gestritten. So müssen die Gerichte über die Aufteilung des Erbes entscheiden, da Testamente fehlen oder fehlerhaft sind. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagt Ihnen Ihr Anwalt:
– Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
– Wie verhindere ich, dass die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen?
– Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder ab, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
– Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl?
– Kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
– Wie bedenke ich meinen Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben?

Gerade bei Ihrem letzten Willen besonders wichtig: Ihr Anwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Anders als ein Notar ist ein Anwalt parteiisch nur für Sie Bei allem wird er immer im Auge behalten, was IHNEN wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben.
Selbstverfasste Testamente verursachen erfahrungsgemäß fast immer Streit unter den Erben – die Klärung dauert oft Jahrzehnte und verschlingt viel Geld! Dabei sind es selten Habsucht, sondern eher die unterschiedlichen „Lesarten“ des Testaments, die für Zank sorgen und den Gang zum Kadi unvermeidbar machen.
Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Ihre Anwältin weiß, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Das reicht von Ihren Ideen zur Unternehmernachfolge über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Hunde und Katzen. So können Sie tatsächlich vorsorgen, indem Sie regeln, bevor es andere tun.

Vererben heißt Zeichen setzen

… es blüht hinter uns her.“( Hilde Domin )

Juristerei und Dichtkunst kommen da zusammen, wo bei letztwilliger Verfügung, Testament, Erbvertrag, aber auch bei lebzeitigen Schenkungen, wohltätige Organisationen bedacht werden.
Die Deutschen sind bekanntlich weltweit an erster Stelle, wenn in großen Aktionen für soziale Belange, für die Beseitigung aktueller Notsituationen gespendet werden kann. Dem entsprechend ist uns anwaltlichen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins bekannt, dass ebenfalls eine große Bereitschaft auszumachen ist, bei Verfügungen von Todes wegen die sozialen Belange und Bedürfnisse anderer zu bedenken. D.h. eben Spuren zu setzen, Zeichen zu hinterlassen, einfach Gutes zu tun.
Das kann in Form von Zuwendungen unterschiedlichster Art und juristischer Gestaltung sein:
Durch die Einrichtung eines so genannten Vermächtnisses ist es möglich, dritte Personen oder eben auch gemeinnützige Vereine mit Zuwendungen zu bedenken.
Eine Stiftung wird als Rechtsform dann gewählt, wenn relativ große Vermögen oder Teile davon, die der Stifter erhalten will und deren Einkünfte dann einem ganz bestimmten Zweck dienen werden. Dieser Zweck ist in der Stiftungsurkunde bestimmt. Der Zweck ist häufig gemeinnütziger Art, oft sind es kulturelle, soziale oder wissenschaftliche Stiftungszwecke.
Die Sonderform einer Stiftung ist die Familienstiftung. Damit ist es möglich, ein Vermögen über mehrere Generationen in einer oder mehreren großen Familien zu binden.
Dieses Vorgehen entspricht unserer Idee vom „dynastischem Reichtum“, wie Bill Gates, einer der weltweit größten Stifter es nennt. D.h. nach Gates: „Wenn ich es von meinen Eltern bekommen habe, dann sollen es meine Kinder von mir bekommen“. Diese Idee vom dynastischen Reichtum ist nach Gates und anderen Stiftern, die aus großem persönlichem Vermögen stiften, das entscheidende Hindernis bei der Anlage von großem Stiftungskapital. Sicher bedeutet dies auch für uns ein grundsätzliches Umdenken. Folgerichtig schreibt das Ehepaar Gates in seinem Testament fest, dass sein gesamtes Erbe 20 Jahre post mortem für wohltätige Zwecke verbraucht sein muss.
Eine Möglichkeit, seine Lieben sowohl großzügig zu bedenken, als auch Gutes zu tun, ist die so genannte Zustiftung. Eine Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten vorgenommen werden als auch von Todes wegen, wie eine Art Vermächtnis bestimmt werden. Das Besondere daran ist, dass durch eine Zustiftung das Gründungskapital, d.h. das Stammkapital der Stiftung erhöht wird. Man wird also – wenn also auch einem kleineren Rahmen – zu einem Stifter bzw. zu einer Stifterin.

Es gibt viele Stiftungen für Menschen, die etwas Gutes tun wollen und selbst keine Stiftung gründen wollen, so gibt es je nach Intention für kulturelle Belange, für den Tierschutz oder für die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Je nach Ausrichtung kann man sich dafür entscheiden, wo man Spuren hinterlassen möchte. Es gibt große Stiftungen, wie DGzRS, dann eine bremische Stiftung, wie das Haus Seefahrt, national und international: SOS-Kinderdorf oder beispielsweise für Kinder und Jugendliche tabea, die diakonische Stiftung der Kirchengemeinde Oberneuland.
Es gibt Menschen, die lieber einer großen Stiftung zukommen lassen wollen oder aber gerade einer relativ neu gegründeten, in ihrer räumlichen Nähe, wo sie tatsächlich schon zu Lebzeiten Kontakt pflegen können.