Das kluge Testament – kein Streit in der Familie

Das kluge Testament – kein Streit in der Familie

Die meisten Menschen wissen, wie wichtig es ist, Regelungen für „die Zeit danach“ zu treffen und sie wissen auch meistens genau, was sie regeln wollen. Es gibt viele Ratschläge in allgemein zugänglichen Ratgebern, im Internet etc.
Wenn man sich schon zur Abfassung einer letztwilligen Verfügung entschlossen hat, dann will man wirklich alles in seiner Macht stehende tun, um im Ernstfall den Partner, die Kinder/ Tiere gut versorgt zurücklassen zu können und/ oder sein Vermögen einem guten Zweck zuzuführen. Eben dieses beruhigende Gefühl, dass, wie es früher auf dem Land hieß, man „sein Feld bestellt hat“. Denn zu dem Verlust, der eintritt, sollte nicht noch eine Auseinandersetzung mit den Angehörigen um das Erbe kommen.
Aus der Praxis der Erbstreitigkeiten: Ehegatten setzen sich häufig gegenseitig zu Erben ein, z.B. nach „Musterentwürfen“ eines sog. „Berliner Testamentes“ (das es so im Gesetz schon gar nicht mehr gibt!). Der Wunsch ist, dass der Andere gesichert ist und zum Verlust des Gatten nicht noch eine Erbauseinandersetzung mit den Kindern kommt. Ein verständlicher Wunsch. Dabei wird zum Teil nicht beachtet, dass Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch haben. Das bedeutet, dieser Geldanspruch m u s s auf jeden Fall berücksichtigt werden. Es ist allerdings möglich, durch entsprechende Klauseln zu bestimmen, dass zumindest nach dem Tode des Erstversterbenden keine Forderungen dieser Art gestellt werden. Sonst kann es nicht nur zu Streit in der Familie, sondern auch zu finanziellen Engpässen kommen.
Für den Fall, dass Ehegatten sich gegenseitig einsetzen wollen, ist es von grundlegender Bedeutung, ob Formulierungen gewählt werden, die eine strenge und absolute Wechselbezüglichkeit beinhalten. Die Ehepartner können grundsätzlich entscheiden, ob nach dem Tode des Einen der Andere frei über das Vermögen und andere Regelungen bestimmen kann, etwa auch erneut testieren, oder hingegen streng an die gemeinsam getroffene Regelung gebunden ist. Sehr zum Entsetzen des Ehegatten. Es ist nicht mehr möglich, der Tatsache, dass sich in der Familie, meist von Seiten der Schwiegerkinder und deren Familien, keiner mehr gekümmert hat, auch testamentarisch Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Streitpunkt sind fehlende Einsetzungen von Ersatzerben, für den Fall, dass beispielsweise unser Sohn/ unsere Tochter vor uns versterben sollte. Wir machen es unseren Lieben auch einfacher, wenn wir die Frage einer Organ- und/ oder Gewebeentnahme ausdrücklich verneinen oder bejahen. So wie Sie an Ihre liebsten nächsten Angehörigen denken, so kann dies auch für Ihre Haustiere gelten, die Ihnen ans Herz gewachsen sind. Auch hier ist jede Regelung möglich. Wichtig ist nur, dass sie Beizeiten getroffen wird.
Es kann – fast – alles geregelt werden, was jemand möchte. Wichtig ist, wie gesagt, dass eine klare und damit rechtswirksame Formulierung gewählt wird. Denn: wer unklar formuliert und/ oder die Form nicht beachtet, braucht in aller Regel gar kein Testament zu machen.
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