Vererben heißt Zeichen setzen

… es blüht hinter uns her.“( Hilde Domin )

Juristerei und Dichtkunst kommen da zusammen, wo bei letztwilliger Verfügung, Testament, Erbvertrag, aber auch bei lebzeitigen Schenkungen, wohltätige Organisationen bedacht werden.
Die Deutschen sind bekanntlich weltweit an erster Stelle, wenn in großen Aktionen für soziale Belange, für die Beseitigung aktueller Notsituationen gespendet werden kann. Dem entsprechend ist uns anwaltlichen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins bekannt, dass ebenfalls eine große Bereitschaft auszumachen ist, bei Verfügungen von Todes wegen die sozialen Belange und Bedürfnisse anderer zu bedenken. D.h. eben Spuren zu setzen, Zeichen zu hinterlassen, einfach Gutes zu tun.
Das kann in Form von Zuwendungen unterschiedlichster Art und juristischer Gestaltung sein:
Durch die Einrichtung eines so genannten Vermächtnisses ist es möglich, dritte Personen oder eben auch gemeinnützige Vereine mit Zuwendungen zu bedenken.
Eine Stiftung wird als Rechtsform dann gewählt, wenn relativ große Vermögen oder Teile davon, die der Stifter erhalten will und deren Einkünfte dann einem ganz bestimmten Zweck dienen werden. Dieser Zweck ist in der Stiftungsurkunde bestimmt. Der Zweck ist häufig gemeinnütziger Art, oft sind es kulturelle, soziale oder wissenschaftliche Stiftungszwecke.
Die Sonderform einer Stiftung ist die Familienstiftung. Damit ist es möglich, ein Vermögen über mehrere Generationen in einer oder mehreren großen Familien zu binden.
Dieses Vorgehen entspricht unserer Idee vom „dynastischem Reichtum“, wie Bill Gates, einer der weltweit größten Stifter es nennt. D.h. nach Gates: „Wenn ich es von meinen Eltern bekommen habe, dann sollen es meine Kinder von mir bekommen“. Diese Idee vom dynastischen Reichtum ist nach Gates und anderen Stiftern, die aus großem persönlichem Vermögen stiften, das entscheidende Hindernis bei der Anlage von großem Stiftungskapital. Sicher bedeutet dies auch für uns ein grundsätzliches Umdenken. Folgerichtig schreibt das Ehepaar Gates in seinem Testament fest, dass sein gesamtes Erbe 20 Jahre post mortem für wohltätige Zwecke verbraucht sein muss.
Eine Möglichkeit, seine Lieben sowohl großzügig zu bedenken, als auch Gutes zu tun, ist die so genannte Zustiftung. Eine Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten vorgenommen werden als auch von Todes wegen, wie eine Art Vermächtnis bestimmt werden. Das Besondere daran ist, dass durch eine Zustiftung das Gründungskapital, d.h. das Stammkapital der Stiftung erhöht wird. Man wird also – wenn also auch einem kleineren Rahmen – zu einem Stifter bzw. zu einer Stifterin.

Es gibt viele Stiftungen für Menschen, die etwas Gutes tun wollen und selbst keine Stiftung gründen wollen, so gibt es je nach Intention für kulturelle Belange, für den Tierschutz oder für die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Je nach Ausrichtung kann man sich dafür entscheiden, wo man Spuren hinterlassen möchte. Es gibt große Stiftungen, wie DGzRS, dann eine bremische Stiftung, wie das Haus Seefahrt, national und international: SOS-Kinderdorf oder beispielsweise für Kinder und Jugendliche tabea, die diakonische Stiftung der Kirchengemeinde Oberneuland.
Es gibt Menschen, die lieber einer großen Stiftung zukommen lassen wollen oder aber gerade einer relativ neu gegründeten, in ihrer räumlichen Nähe, wo sie tatsächlich schon zu Lebzeiten Kontakt pflegen können.

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