Elternunterhalt- wann zahlt die sog. Sandwich-Generation für ihre Eltern?

Was kann ich regeln?

Das Thema Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Bedingt durch den demographischen Wandel leben immer mehr Ältere in Pflegeheimen, für deren Kosten die eigene Rente oft nicht mehr ausreicht. Die Sozialämter machen den Unterhaltsanspruch des bedürftigen Elternteils nach den allg. Vorschriften §§ 1602 ff BGB geltend.
Für die immer häufiger in Anspruch genommenen Kinder ist der Begriff Sandwich-Gene-ration geprägt worden. Denn sie haben nicht nur ihr eigenes Leben aufzubauen unter veränderter Rentenabsicherung im eigenen Alter, sondern werden darüber hinaus zunehmend für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen.
Die Rechtsprechung versucht, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des unterhaltsberechtigten Elternteils – und dem dahinter stehenden Sozialhilfeträger! – und des unterhaltspflichtigen Kindes zu finden:
So führt allein die Zahlung von Sozialhilfe noch nicht zu einem zwingenden Regress-anspruch des Sozialhilfeträgers (OLG Oldbg. 25.10.12).Im Weiteren zeigt der Verlauf der letzten Jahre, dass die Gerichte zugunsten der Kinder im Rahmen der Einkommens-ermittlung entscheiden. Zu dieser Problematik gehört der sog. “verdeckte Schwiegerkindes-unterhalt„. Dabei geht es um die Frage, ob und wie das selbst nicht gesetzlich unter-haltsverpflichtete Schwiegerkind Berücksichtigung findet, mindestens bei dem „individuellen Familienselbstbehalt“(OLG Hamm 27.11.07). Bei der Bemessung des Familienunterhalts wiederum wird eben kein Erwerbstätigenbonus abgezogen, da uneingeschränkt der Halbteilungsgrundsatz gilt (BGH 12.12.12).
Der Begriff des „Schonvermögens“ steht beispielweise im Zusammenhang bei einer selbst genutzten Immobile des unterhaltspflichtigen Kindes, dessen Wert der individuellen Angemessenheit und daraus folgend der Berechnung der (Wohnwert)-Differenz (zum Schonvermögen BGH 7.8.13; sowie BGH 17.10.12).
Um künftig einem möglichen Regress eines Sozialhilfeträgers für die Eltern zu entgehen, wird u.a. Immobilienvermögen auf die Kinder übertragen. Ein durchaus überlegungswerter Schritt, vor dem vorausschauend unbedingt mögliche Weiterungen, wie „ Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers„ vor dem Hintergrund diverser Gestaltungen erörtert und einbezogen werden sollten.
Wegen der Brisanz des Themas wird im Rahmen der Oberneulander Kanzleigespräche in der K&S Seniorenresidenz Frau Fachanwältin für Familienrecht Kaja Woltmann-Becke am 7.5.14 um 16:00 Uhr einen Vortrag halten.

Rechtsanwältin Gertraude Ruß-Bindernagel, Schwerpunkt Erbrecht & Vorsorgerecht
Anwaltsbüro Ruß-Bindernagel, Am Holdheim 4, 28355 Bremen Tel.: 04 21- 20 55 40

 

SENIORENRECHT

Rechtliche Grundsätze und Vorschriften durchdringen immer mehr unseren Lebensalltag. wobei das Recht immer spezialisierter wird. Das heißt zum einen, dass man den Durchblick behalten muss, zum anderen ist dies eine Chance, gezielt und entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu handeln.

Die Spezialisierung wird u.a. deutlich am relativ neuen Rechtsgebiet “Senioren-recht“. Entsprechend des demografischen Wandels unserer Gesellschaft umfasst dieses Elemente aus dem Familienrecht, Erbrecht, Sozial- und Ver-sicherungsrecht sowie Steuerrecht, immer aus dem Blickwinkel der speziellen Anliegen der älteren Menschen.

Der Deutsche Seniorenrechtstag am 27.4.2013 in Berlin, zu dem Die Deutsche Anwaltsakademie u.a. die Mitglieder der AG Erbrecht eingeladen hat, behandelt rechtliche Fragen in Bezug auf soziale, steuerliche und medizinische Aspekte, z.B. zu Pflege, Versicherung und Betreuung; wobei  Problematiken ineinander-greifen, so dass eine Spezialisierung sinnvoll ist.

Das Anwaltsbüro Ruß-Bindernagel in Oberneuland hatte sich schon sehr früh dem Anliegen Seniorenrecht zugewandt, u.a. um für die Mandanten zur Vermeidung von Betreuungen umfassende rechtliche Vorsorge zu treffen. Die TV- Sendung “ Maischberger: Entmündigt- Albtraum Betreuung “ hat  jüngst  eindrucksvoll  einige bittere Erfahrungen mit Betreuung gezeigt. Sicher mag sich nicht jeder mit diesem Thema befassen, oder ist der Meinung, das würde ihn nicht betreffen.

Nach wie vor ist aber nicht allen bekannt, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, für einen anderen erwachsenen Menschen Entscheidungen zu treffen, nämlich wenn dieser unter Betreuung steht oder wenn man eben eine Vorsorge- oder Generalvollmacht hat. Angehörige haben eben nicht automatisch das Recht dazu, auch nicht Eheleute füreinander !

Dabei ist es  vielen Menschen ein dringendes Anliegen, eine selbst bestimmte Versorgung in allen Lebensphasen zu sichern. Nach wie vor ist das Thema Patientenverfügung hoch aktuell .Es ist durchaus möglich, eine umfassende Vorsorgevollmacht so abzufassen, dass Ärzte sich an diese vorformulierten Behandlungswünsche halten müssen. Damit erhält das Selbstbestim-mungsrecht des Menschen in allen Lebensphasen einen gesetzlichen Status. Über eine Patientenverfügung hinaus ist es notwendig, gleichzeitig Vorsorge in finanziellen Angelegenheiten / Generalvollmacht sowie Betreuungsvollmacht zu treffen.

All diese Fragen sind juristischer Natur. Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Vollmachten Sie für Ihr selbst bestimmtes Leben bei einem plötzlichen Unfall o. ä. haben müssen und welche tatsächlich rechtswirksam sind, sollten Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt wenden, die/ der auf diesem Gebiet, d.h.  dem Seniorenrecht , spezialisiert ist.