Kein Betreuer : Patientenwünsche sind bindend
Es ist ein dringendes Anliegen, eine selbst bestimmte medizinische Behandlung in allen Lebensphasen und ganz besonders in der letzten zu sichern. Nach wie vor besteht eine Verunsicherung hinsichtlich der Abfassung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2003 ein richtungweisendes Urteil zur Gültigkeit von Patientenverfügungen erlassen hat, welches grundsätzlich noch Bestand hat. Neu mit der Änderung des Betreuungsrechts in 2009 ist, dass nunmehr g e s e t z l i c h festgelegt ist, dass Patientenverfügungen, die schriftlich und konkret abgefasst sind, bindend sind. Die Ärzte müssen sich dann, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst kundtun kann, an diese vorformulierten Behandlungswünsche halten. Damit erhält das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in allen Lebensphasen einen gesetzlichen Status.
Die Frage ist bei vielen:.
Was kann ich alles verfügen? Es ist wichtig, sich so bestimmt wie möglich zu äußern. Wenn einem eine bestimmte Behandlung oder auch Nichtbehandlung am Herzen liegt, sollte man das festhalten. Was viele eben nicht wissen: Man kann nicht nur festlegen, was alles unterlassen werden soll, sondern auch was man ausdrücklich wünscht. Beispielsweise die Verlegung in ein Hospiz, das lebenserhaltende Maßnahmen abgesetzt werden sollen, oder dass eine bestimmte Schmerztherapie angewandt werden solle.
Wie konkret soll die Verfügung sein? Pauschale Formulierungen lassen viel Raum zur Interpretation.. Und zwar genau dann, wenn eine Verfügung nicht ausreichend klar formuliert wurde und auf der anderen Seite dringender ärztlicher Handlungsbedarf besteht. In diesen Fällen kommt es immer wieder dazu, dass dann doch ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss. Der Verweis auf so genannte „Apparatemedizin“ darf durchaus sein, da jeder weiß, was mit diesem Schlagwort gemeint ist. Es sollten aber noch weitere konkrete Vorgaben gemacht werden, die dem Arzt das Handeln erleichtern. Nach der Erfahrung in der Praxis ist es kaum einem Krankenhausarzt zuzumuten, im – unterstellten – Notfall eine fünfseitige Verfügung mit Kästchen und Kreuzen durchzu“arbeiten“.
Wann ist meine bestehende Patientenverfügung nicht gültig und was geschieht dann? In der sog. ersten Generation der Patientenverfügungen wurde festgelegt, was an ärztlichen Behandlungen gesichert sein solle. Allerdings nicht, wer dies dann für durchsetzen soll im Ernstfall. All diese Patientenverfügungen sind schlichtweg ungültig.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, für einen erwachsenen Menschen Entscheidungen zu treffen: Entweder liegt eine rechtswirksame Vollmacht vor oder es wird erforderlichenfalls ein Betreuer bestellt. Die Kosten für einen Betreuer können mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen und sind meist von den Angehörigen zu tragen.
All diese Fragen sind juristischer Natur. Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Vollmachten Sie für Ihr selbst bestimmtes Leben bei einem plötzlichen Unfall o. ä. haben müssen und welche tatsächlich rechtswirksam sind, sollten Sie sich an eine Anwältin oder Anwalt wenden, die hier spezialisiert ist.
Der Slogan des deutschen Anwaltvereines ist „Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser“.
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