„Umfassende juristische Vorsorge auch für Kinder“ vom 18.10.2012

Wie notwendig eine umfassende juristische Vorsorge für den Fall ist, dass man selbst – wenn auch vorübergehend – nicht die notwendigen Entscheidungen treffen kann, ist den meisten Senioren heute bekannt, wenn auch viele keine wirklich rechtswirksame Verfügung getroffen haben.

Zunehmend gerät in diesem Zusammenhang die Regelung des Sorgerechts, soweit möglich, in das Blickfeld. Es geht u.a. darum, dass die einzelnen Partner regeln wollen, was für den Fall geschieht, dass jemand entscheidungsunfähig sein sollte. Wer soll dann das Sorgerecht ausüben?
Besonders wichtig erscheint es Partnern in sog. Patchwork – Familien .Viele wollen dann eben nicht, dass der leibliche Elternteil das anteilige Sorgerecht erhält, sondern vielmehr der neue Partner, mit dem das Kind ja jetzt zusammenlebt.

Selbstverständlich kann den Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts nicht vorgreifen, aber dieses sieht, dass der Einzelne sich mit dem Thema nicht nur befasst, sondern klare Wünsche geäußert hat.
Dies gilt für den Fall, dass man für längere Zeit nicht in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben. Wobei in die Überlegungen mit einbezogen werden sollte, dass b e i d e
Elternteile – beispielsweise aufgrund eines gemeinsamen Unfalles – entscheidungsunfähig sind. Wer soll dann an ihrer Stelle die notwendigen Entscheidungen treffen? Diese Regelung können sie beizeiten treffen, im Rahmen einer umfassenden Vorsorgevollmacht oder als Einzelbestimmung. Dies gilt zu Lebzeiten.

Wenn hingegen ein Elternteil oder gar beide Eltern versterben sollten, müsste eine entsprechende Verfügung im Testament formuliert sein.

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