SENIORENRECHT

Rechtliche Grundsätze und Vorschriften durchdringen immer mehr unseren Lebensalltag. wobei das Recht immer spezialisierter wird. Das heißt zum einen, dass man den Durchblick behalten muss, zum anderen ist dies eine Chance, gezielt und entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu handeln.

Die Spezialisierung wird u.a. deutlich am relativ neuen Rechtsgebiet “Senioren-recht“. Entsprechend des demografischen Wandels unserer Gesellschaft umfasst dieses Elemente aus dem Familienrecht, Erbrecht, Sozial- und Ver-sicherungsrecht sowie Steuerrecht, immer aus dem Blickwinkel der speziellen Anliegen der älteren Menschen.

Der Deutsche Seniorenrechtstag am 27.4.2013 in Berlin, zu dem Die Deutsche Anwaltsakademie u.a. die Mitglieder der AG Erbrecht eingeladen hat, behandelt rechtliche Fragen in Bezug auf soziale, steuerliche und medizinische Aspekte, z.B. zu Pflege, Versicherung und Betreuung; wobei  Problematiken ineinander-greifen, so dass eine Spezialisierung sinnvoll ist.

Das Anwaltsbüro Ruß-Bindernagel in Oberneuland hatte sich schon sehr früh dem Anliegen Seniorenrecht zugewandt, u.a. um für die Mandanten zur Vermeidung von Betreuungen umfassende rechtliche Vorsorge zu treffen. Die TV- Sendung “ Maischberger: Entmündigt- Albtraum Betreuung “ hat  jüngst  eindrucksvoll  einige bittere Erfahrungen mit Betreuung gezeigt. Sicher mag sich nicht jeder mit diesem Thema befassen, oder ist der Meinung, das würde ihn nicht betreffen.

Nach wie vor ist aber nicht allen bekannt, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, für einen anderen erwachsenen Menschen Entscheidungen zu treffen, nämlich wenn dieser unter Betreuung steht oder wenn man eben eine Vorsorge- oder Generalvollmacht hat. Angehörige haben eben nicht automatisch das Recht dazu, auch nicht Eheleute füreinander !

Dabei ist es  vielen Menschen ein dringendes Anliegen, eine selbst bestimmte Versorgung in allen Lebensphasen zu sichern. Nach wie vor ist das Thema Patientenverfügung hoch aktuell .Es ist durchaus möglich, eine umfassende Vorsorgevollmacht so abzufassen, dass Ärzte sich an diese vorformulierten Behandlungswünsche halten müssen. Damit erhält das Selbstbestim-mungsrecht des Menschen in allen Lebensphasen einen gesetzlichen Status. Über eine Patientenverfügung hinaus ist es notwendig, gleichzeitig Vorsorge in finanziellen Angelegenheiten / Generalvollmacht sowie Betreuungsvollmacht zu treffen.

All diese Fragen sind juristischer Natur. Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Vollmachten Sie für Ihr selbst bestimmtes Leben bei einem plötzlichen Unfall o. ä. haben müssen und welche tatsächlich rechtswirksam sind, sollten Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt wenden, die/ der auf diesem Gebiet, d.h.  dem Seniorenrecht , spezialisiert ist.

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